Verwendung von Studiengebühren im Gemi

 

 

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Diese Seite dient lediglich der Information.

 

1. Studiengebühren dürfen nur zur Verbesserung der Lehre verwendet werden.

 

2. Die Hälfte unseres Geldes geht an die Uni (für uniweite Projekte, "zentral"), die andere Hälfte an die Biologische Fakultät ("dezentral"). Hier geht es nur um die dezentralen Anträge.

 

3. Für beides (zentral und dezentral) kann jeder von uns Studenten einen Antrag stellen (Link dafür steht unten), mit einer Beschreibung der Maßnahme und wieviel Geld dafür ausgegeben werden soll. Man kann auch mehr als einen Antrag stellen. Für die Anträge gibt es jedes Semester Deadlines.

 

4. Nach der Deadline wird zunächst im Gremium fürs Gemi ("Studienausschuss", Studenten haben 50% der Stimmen, 4 Leute aus der Fachgruppe) über die Anträge beraten. Welche erfüllen nicht die Kriterien? Muss gekürzt werden, weil es insgesamt zu viele Anträge für das verfügbare Geld gibt?

 

5. Dann wird das beschlossene Antrags-Paket an das Gremium der Biologischen Fakultät gereicht ("Studienkommission", Studenten haben 50% der Stimmen, 2 Leute aus der Fachgruppe). Hier kommen auch die Anträge aus den anderen 3 biologischen Instituten dazu. Alles wird nochmal überprüft und diskutiert.

 

6. Dann geht das ganze weiter an den Fakultätsrat, der sagen muss "Ist okay so"... und ich glaube, dann steht dem Ausgeben nichts mehr im Weg.

 

(Anselm)

 

 

 

Infos der Biologischen Fakultät dazu (inkl. Anträge rechts oben)

 

Argumente gegen Studiengebühren

 

 

 

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Fachgruppe Psychologie

 

wöchentliche Treffen:

in der Vorlesungszeit
jeden Dienstag um 20 Uhr
im Fachgruppenraum
3. Stock erste Tür links

 

Georg-Elias-Müller Institut
Goßlerstraße 14
37073 Göttingen

 

fgpsychologie@gwdg.de

 

 

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Ansprechpartner:


Anselm Rothe