WSPP
Herzlich willkommen auf den Seiten des Weiterbildenden Studiengangs Psychologische Psychotherapie - WSPP! |
Bewerbungen jederzeit möglich!
Der Weiterbildende Studiengang Psychologische Psychotherapie - kurz WSPP genannt - wendet sich an alle Master-Absolventen bzw. Diplom-Psychologen/Innen des Fachs Psychologie, die an der Georg-August-Universität Göttingen die Approbation zur/m Psychologischen Psychotherapeutin/en mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie erlangen wollen.
Die Ausbildung wurde als 3-jährige Vollzeitausbildung konzipiert und gemäß den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung durchgeführt.
Träger der Ausbildung sind zur Zeit die Georg-August-Universität Göttingen gemeinsam mit der Technischen Universität Braunschweig. Sie werden daher bei Studienbeginn immatrikuliert.
Dieses bedeutet weitere Vorteile für Sie: Sie können alle Vorteile der universitären Anbindung (z.B. das sogenannte "Semesterticket") nutzen!
Außerdem ist der WSPP dem Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.V. (unith) angeschlossen.
Die Ausbildungsziele und der Studienplan orientieren sich an den verbindlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998.
Schwerpunkt: Verhaltenstherapie
Dauer: 3 Jahre Vollzeit
Organisationsform: Weiterbildender Studiengang
Beginn Theorieteil: Oktober jeden Jahres
Neu ! Beginn des Praktikums in psychiatrischen oder psychotherapeutischen Institutionen - jederzeit möglich! Neu!
Ein Vertrag mit dem WSPP vor der Immatrikulation (01.10.2011) gewährleistet Ihnen die Anerkennung der Stunden in einer mit uns kooperierenden psychiatrischen Einrichtung für die Praktische Tätigkeit I.
Die theoretische Ausbildung erfolgt ab Oktober 2011.
Ausbildungsort: Göttingen (u.U. theoretische Ausbildungsseminare auch in Braunschweig)
Abschluss
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut
Träger der Ausbildung
Georg-August-Universität Göttingen / TU Braunschweig
Kosten der Ausbildung
monatliche Studiengebühren: 280 EUR (insgesamt 10.080 EUR)
Supervision (privat zu finanzieren): ca. 6.000 EUR
Einnahmen
Vergütung der von Ihnen geleisteten Therapiestunden in der praktischen Ausbildung: aktuell je Stunde 33 EUR, insgesamt ca. 24.750,00 €.
Ihre Ausbildung wird insgesamt 4200 Stunden umfassen, davon
- mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung
- 1800 Stunden praktische Tätigkeit, davon
- 1200 Stunden klinisch-psychiatrische stationäre Tätigkeit (praktische Tätigkeit I) und
- 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit (praktische Tätigkeit II) - praktische Ausbildung: mindestens 600 Stunden Therapie unter Supervision (mindestens 150 Std. Gruppen- bzw. Einzelsupervision) in unserem angeschlossen Therapie- und Beratungszentrum (TBZ)
- mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
- ca. 930 Stunden individuelle Schwerpunktsetzung, z.B.:Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der praktischen Tätigkeit bzw. Ausbildung, Beteiligung an Ambulanzbesprechungen
Im Rahmen der Ausbildung kommen folgende geschätzte Kosten auf Sie zu:
- Auswahlgespräch: 40.- EUR
- Monatliche Studiengebühren über 3 Jahre: 280 EUR (insgesamt 10.080 EUR). Die Ausbildungskosten können steuerlich abgesetzt werden.
- In den Ausbildungskosten sind enthalten:
- Semesterbeiträge als eingeschriebene Studierende der Uni Göttingen (u.a. beinhaltet dies alle Vergünstigungen für Studierende wie z.B. das Semesterticket und die Krankenversicherung als Studierende)
- Theorieausbildung
- Die gesamte Selbsterfahrung im Umfang von 120 Stunden
- Die gesetzlich geforderten Supervisionen (100 Stunden Gruppensupervision und 50 Stunden Einzelsupervision) müssen Sie mit den entsprechenden Supervisorinnen und Supervisoren direkt abrechnen. Es ist dafür z.Zt. von ca. 6.000 EUR (bei 62.- bis 80,- EUR pro Supervisionsstunde) auszugehen.
- Für die Staatliche Abschlussprüfung entstehen Ihnen keine Kosten.
Diesen Ausbildungskosten stehen nach der Hälfte der Ausbildung Einnahmen aus der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz gegenüber:
- Sie können im Rahmen der praktischen Ausbildung bis zu 750 Behandlungsstunden durchführen. Entsprechend der Vergütung pro genehmigungspflichtiger Therapiesitzung durch die Krankenkassen können z.Zt. bis zu 33 EUR vergütet werden, dies entspricht 24.750 EUR (entweder als freier Mitarbeiter mit Honorarvertrag oder im Rahmen wissenschaftlicher Hilfskraftverträge).
Darüber hinaus wird in den meisten unseren kooperierenden stationären psychiatrischen Krankenhäuser Ihre praktische Tätigkeit I als PsychotherapeutIn in Ausbildung vergütet.
Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Bafög zu beantragen. Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.studentenwerk-goettingen.de/kontakt.html
Ihre staatliche Prüfung können Sie frühestens nach dem sechsten Semester beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Hannover ablegen. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Anmeldung erfolgt jeweils zum 10.01. und 10.06. jeden Jahres.
Anschrift:
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 380-02
- Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und bezieht sich inhaltlich auf die erworbenen Grundkenntnisse in der Psychotherapie. Schriftliche Prüfungen finden jeweils Mitte August bzw. Mitte März statt. Die Prüfungsfragen werden bundesweit zentral vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen erarbeitet. Musterfragen und bundesweite Prüfungsergebnisse können der Website des IMPP (http://www.impp.de) entnommen werden.
- Die mündliche Prüfung setzt sich zusammen aus einer 30-minütigen Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung, die bei 4 Personen 120 Minuten umfasst. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, das Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d.h. der Verhaltenstherapie.
Einen Antrag auf Approbation als Psychologische/r PsychotherapeutIn können Sie nach Ihrer bestandenen Staatsprüfung stellen. Zusätzlich können Sie den Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie beantragen.
Nach Möglichkeit bietet unser WSPP die Zusatzqualifikation zum Erwerb der Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an, die von Ihnen gesondert bezahlt werden muss. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das Braunschweiger WSPP-Büro.
Bitte reichen Sie uns für die Zulassung zum Weiterbildenden Studium folgende Unterlagen ein:
- Vordiplom und Diplom-Urkunde bzw. Bachelor-/Masterurkunden und Abschlusszeugnis des universitären Studienganges Psychologie
- Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs mit Lichtbild
- Bisherige Praktika-Bescheinigungen
- Zeugnisse bisheriger beruflicher Tätigkeiten
- Bisherige Fort- und Weiterbildungen
- Einwilligung in die Zahlungsmodalitäten für den Fall der Zulassung und Annahme
- Ggf. Referenzen
- Ggf. Promotionsvorhaben darlegen
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Georg-August-Universität Göttingen
Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie
- WSPP -
Goßlerstr. 14
37073 Göttingen
oder:
Weiterbildender Studiengang Psychologischer Psychotherapeut (WSPP)
TU Braunschweig
Humboldtstr. 33
38106 Braunschweig
Bewerbungen sind auch nach dem 31.Juli möglich!
Bitte senden Sie keine teure Mappe mit - auf den Inhalt kommt es an!
Die Zulassung zum WSPP erfolgt in einem zweischrittigen Auswahlverfahren (Zulassungsordnung).
- Nach Erreichen der Mindestvoraussetzung von vier Punkten (hier gehen Abschlussnote und relevante Vorerfahrungen ein), werden Sie
- zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Ausbildung mit Ihnen detailliert besprochen werden.
Die Leitung des Weiterbildungsstudienganges entscheidet anschließend unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze, des Gespräches und Ihrer vorliegenden Unterlagen, ob Sie zum WSPP zugelassen werden können. Über die endgültige Zulassung werden wir Sie schriftlich informieren.
Die Gebühr für das persönliche Auswahlgespräch beträgt zur Zeit 40 EUR.
Kündigung:
Das Ausbildungsverhältnis kann von Ihnen nur jeweils zum Ablauf des 2. oder 4. Semesters (31.09. eines Jahres) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Liegt Ihnen ein wichtiger Grund vor (z.B. schwere Krankheit), so können Sie eine außerordentliche Kündigung jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters (31.03. bzw. 30.09. eines Jahres) aussprechen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (s. WSPP-Zulassungsordnung).
Bei Fragen rund um den Weiterbildenden Studiengang Psychologische Psychotherapie wenden Sie sich bitte an
Herrn Dr. Uwe Ruhl
oder an
Frau Elisabeth Vögtle
Email: wspp@uni-goettingen.de
Tel. Nr. 0551/39-20243
Tel. Sprechzeiten:
Mo bis Mi von 8.00 bis 12.00 Uhr
Erste Informationen zum WSPP finden Sie in unserem Flyer.
Die aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen finden Sie unter:
Informationen zu häufig gestellten Fragen, insbesondere der Zulassung, finden Sie bei der Fachrgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der deutschen Gesellschaft für Psychologie unter:
http://www.klinische-psychologie-psychotherapie.de/FAG_Zugang_Psychotherapie.html