Kooperationskliniken

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Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unsere Kooperationskliniken, bei denen Sie sich um einen Platz für die Praktische Tätigkeit I und II bewerben können: Liste mit Kooperationskliniken. Es kommen fortlaufend neue Kliniken hinzu, und wir prüfen gerne und kostenfrei, ob wir mit der von Ihnen präferierten Klinik einen Kooperationsvertrag schließen können.
Bitte beachten Sie:
  • Falls Ihre Klinik nicht genannt wird, melden Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit unter . Wir prüfen dann, ob bereits vor kurzem ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde, und betreuen gerne den Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung.
  • Der Beginn der Praktischen Tätigkeit in psychiatrischen oder psychotherapeutischen Institutionen ist bereits drei Monate vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Ausbildungsjahres möglich, sofern ein Abschlusszeugnis (Diplom, M.Sc.) im qualifizierenden Studiengang bereits vorliegt.